Bezeichnung:
Kommunikation im Social-Network
Typ:
Weiterbildung
Termine:
12.01.2021 - 14.06.2021 (Anfrage stellen )
22.01.2021 (Anfrage stellen )
26.01.2021 - 28.06.2021 (Anfrage stellen )
01.02.2021 - 05.07.2021 (Anfrage stellen )
02.03.2021 - 03.08.2021 (Anfrage stellen )
01.04.2021 - 01.09.2021 (Anfrage stellen )
04.05.2021 - 01.10.2021 (Anfrage stellen )
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Praktikum:
Optional/individuell
Abschlussart:
Trägerzertifikat
Voraussetzungen:
Deutsch in Wort und Schrift. Gute PC-Kenntnisse. Ein internes Auswahlverfahren im Rahmen eines Fachgespräches ist mit "gut geeignet" zu bestehen. Ausnahmen sind in Absprache mit der Academy 2.0 GmbH und dem Kostenträger möglich. Des Weiteren gelten die Zugangsvoraussetzungen des Kostenträgers.
Inhalt:
Die Qualifizierung besteht aus einzelnen auswählbaren Modulen. Diese Bausteine können individuell kombiniert werden.Online Marketing / Web Advertising Specialist (Dauer: ca. 4 Wochen)
Online-Marketingmaßnahmen Content-Management-Systeme B2B-Plattformen Suchmaschinen-Marketing E-Mail-Marketing Affiliate-Marketing Social Media Manager (Dauer: ca. 4 Wochen)
Social Media Strategien Facebook XING Instagram Social Media Guidelines Blogs Content Marketing Strategien Social Media Tools Betriebsorganisation: Kommunikation im Unternehmen (Dauer: ca. 4 Wochen)
Konzepte, Strategien und Planung interner Kommunikation Formelle und informelle Kommunikation Psychologische Aspekte Aufbau von Teams und Prozessen Kommunikationsaufgaben von Führungskräften
Bemerkung:
Unterrichtsformen: Dozentengeleitete Teilzeit in Präsenz oder Telelearning 100 % (ortsunabhängig) Unterrichtszeiten:
Dozentengeleitete Teilzeit in Präsenz: Montag bis Freitag, von 08:00 bis 13:00 Uhr. Dozentengeleitete Teilzeit in Telelearning 100 %: Der Unterricht findet über „GECS ® “ jeweils von Montag bis Freitag von 08:00 - 13:00 Uhr statt. Weitere Informationen GECS ®
Thema:
Multimedia
Förderstelle:
Agentur für Arbeit / BfD / ARGE / ESF etc. http://www.arbeitsagentur.de Die Maßnahme ist nach AZAV durch die Cert-IT als fachkundige Stelle zugelassen. Bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen besteht die Möglichkeit einer Förderung über einen Bildungsgutschein durch die Agentur für Arbeit (SGB III) bzw. JobCenter (SGB II), durch Rentenversicherungsträger, durch den ESF (Europäischen Sozialfonds) oder nach dem Soldatenversorgungsgesetz von bis zu 100 %. Nähere Auskünfte hierzu erteilen die lokalen Agenturen für Arbeit bzw. JobCenter, die Rentenversicherungsträger oder die Berufsförderungsdienste.
Weitere Informationen:
Infobroschüre Telelearning