Ein internes Auswahlverfahren im Rahmen eines Fachgespräches ist mit "gut geeignet" zu bestehen.
Ausnahmen sind in Absprache mit der Academy 2.0 GmbH und dem Kostenträger möglich. Des Weiteren gelten die Zugangsvoraussetzungen des Kostenträgers.
Inhalt:
Die Qualifizierung besteht aus einzelnen auswählbaren Modulen. Diese Bausteine können individuell kombiniert werden.
Online-Medienentwickler/-entwicklerin: Animation mit 3D Studio Max (Dauer: ca. 4 Wochen)
Tipps und Tricks der 3D-Animation
Kameraführung und Schnitt
Bewegte Formen und Prinzipien
Inverse Kinematik
Klimaeffekte
Spezialeffekte
Fachpraktische Anwendung Die fachpraktischen Anwendungen vertiefen den Praxisbezug und ergänzen unmittelbar die tägliche fachliche Kenntnisvermittlung. Die Teilnehmer werden auch während dieser Anwendungs-Phase fachlich betreut.
Online-Medienentwickler/-entwicklerin: HTML (Dauer: ca. 4 Wochen)
Planung, Konzeption und Publizierung von Webseiten
Webseitenstrukturen
Semantik
Formulare
Datenhaltung
Meta-Tags
Grafische Elemente
Fachpraktische Anwendung Die fachpraktischen Anwendungen vertiefen den Praxisbezug und ergänzen unmittelbar die tägliche fachliche Kenntnisvermittlung. Die Teilnehmer werden auch während dieser Anwendungs-Phase fachlich betreut.
Projektarbeit (Dauer: ca. 2 Wochen)
Anteilige Belegung der Module
Die Projektarbeit schließt unmittelbar an die fachspezifische Kenntnisvermittlung an, eine fachliche Betreuung erfolgt auch während der gesamten Projektphase. Die Laufzeit der Maßnahme bleibt durch die anteilige Belegung der Kursmodule unverändert.
Dozentengeleitete Vollzeit in Präsenz: Montag bis Freitag von 08:00 - 16:45 Uhr
Dozentengeleitete Vollzeit in Telelearning 50 %: Während der Präsenzphase von Montag bis Freitag von 08:00 - 13:00 Uhr. Im Anschluss findet die Schulung über „GECS®“ in vollständiger Telelearning-Umgebung statt.
Dozentengeleitete Vollzeit in Telelearning 100 %: Der Unterricht findet über „GECS®“ jeweils von Montag bis Freitag von 08:00 - 16:45 Uhr statt.
Die Maßnahme ist nach AZAV durch die Cert-IT als fachkundige Stelle zugelassen. Bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen besteht die Möglichkeit einer Förderung über einen Bildungsgutschein durch die Agentur für Arbeit (SGB III) bzw. JobCenter (SGB II), durch Rentenversicherungsträger, durch den ESF (Europäischen Sozialfonds) oder nach dem Soldatenversorgungsgesetz von bis zu 100 %. Nähere Auskünfte hierzu erteilen die lokalen Agenturen für Arbeit bzw. JobCenter, die Rentenversicherungsträger oder die Berufsförderungsdienste.