Administration System und Netzwerk allgemein mit Linux LPI und Microsoft MCSA Zertifizierungen inkl. Projektarbeit
Weiterbildung
06.11.2023 - 05.07.2024
06.12.2023 - 05.08.2024
Optional/individuell
LPI-Zertifikat, Microsoft-Zertifikat, Trägerzertifikat
Ausnahmen sind in Absprache mit der Academy 2.0 GmbH und dem Kostenträger möglich. Des Weiteren gelten die Zugangsvoraussetzungen des Kostenträgers.
Die Qualifizierung besteht aus einzelnen auswählbaren Modulen. Diese Bausteine können individuell kombiniert werden.
IT-Koordination und -Administration mit Linux inkl. LPIC-1 Zertifizierung (Dauer: ca. 12 Wochen)
Fachpraktische Anwendung
Die fachpraktischen Anwendungen vertiefen den Praxisbezug und ergänzen unmittelbar die tägliche fachliche Kenntnisvermittlung. Die Teilnehmer werden auch während dieser Anwendungs-Phase fachlich betreut.
Fachpraktische Anwendung
Die fachpraktischen Anwendungen vertiefen den Praxisbezug und ergänzen unmittelbar die tägliche fachliche Kenntnisvermittlung. Die Teilnehmer werden auch während dieser Anwendungs-Phase fachlich betreut.
Fachpraktische Anwendung
Die fachpraktischen Anwendungen vertiefen den Praxisbezug und ergänzen unmittelbar die tägliche fachliche Kenntnisvermittlung. Die Teilnehmer werden auch während dieser Anwendungs-Phase fachlich betreut.
Projektarbeit (Dauer: ca. 2 Wochen)
Anteilige Belegung der Module
Die Projektarbeit schließt unmittelbar an die fachspezifische Kenntnisvermittlung an, eine fachliche Betreuung erfolgt auch während der gesamten Projektphase. Die Laufzeit der Maßnahme bleibt durch die anteilige Belegung der Kursmodule unverändert.
Unterrichtsformen: Dozentengeleitete Vollzeit, wahlweise Präsenz, Telelearning 50 % oder Telelearning 100 % (ortsunabhängig)
Unterrichtszeiten:
Netzwerktechnik
Agentur für Arbeit / BfD / ARGE / ESF etc.
http://www.arbeitsagentur.de
Die Maßnahme ist nach AZAV durch die Cert-IT als fachkundige Stelle zugelassen. Bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen besteht die Möglichkeit einer Förderung über einen Bildungsgutschein durch die Agentur für Arbeit (SGB III) bzw. JobCenter (SGB II), durch Rentenversicherungsträger, durch den ESF (Europäischen Sozialfonds) oder nach dem Soldatenversorgungsgesetz von bis zu 100 %. Nähere Auskünfte hierzu erteilen die lokalen Agenturen für Arbeit bzw. JobCenter, die Rentenversicherungsträger oder die Berufsförderungsdienste.