Ein internes Auswahlverfahren im Rahmen eines Fachgespräches ist mit "gut geeignet" zu bestehen.
Ausnahmen sind in Absprache mit der Academy 2.0 GmbH und dem Kostenträger möglich. Des Weiteren gelten die Zugangsvoraussetzungen des Kostenträgers.
Inhalt:
Die Qualifizierung besteht aus einzelnen auswählbaren Modulen. Diese Bausteine können individuell kombiniert werden.
Online-Medienentwickler/-entwicklerin: Adobe Illustrator (Dauer: ca. 4 Wochen)
Grundlegende Programmfunktionen
Der Arbeitsbereich
Oberfläche personalisieren
Objekte zeichnen und bearbeiten
Vektoren und Pixel in Illustrator
Zeichnen mit Buntstift und Pinsel
Gestalten mit Grundformen
Füllungen
Verläufe und Muster
Pfade zeichnen und editieren
Flächen und Konturen bearbeiten
Fotos und Vektoren kombinieren
Fotorealistische Vektorgrafiken
Farbverläufe, Muster und Transparenzen
Mit Textrahmen arbeiten
Ebenen und Masken
Filter und Effekte einsetzen
Diagramme erstellen
Fremddaten importieren/exportieren
Vorbereitungen für den Druck
Farbprofil zuweisen
Webdesign mit Slices
Grafiken fürs Web speichern
Fachpraktische Anwendung Die fachpraktischen Anwendungen vertiefen den Praxisbezug und ergänzen unmittelbar die tägliche fachliche Kenntnisvermittlung. Die Teilnehmer werden auch während dieser Anwendungs-Phase fachlich betreut.
Online-Medienentwickler/-entwicklerin: Adobe InDesign (Dauer: ca. 4 Wochen)
Grundlegende Programmfunktionen
Der Arbeitsbereich
Programmoberfläche
Mit Musterseite arbeiten
Farbmanagement
Layoutrahmen
Mit Text arbeiten
Typografie
Absatzformate und Zeichenformate
Mit Farben arbeiten
Transparenzen erzeugen und bearbeiten
Ebenen
Ausgabevorbereitung
Verpacken und Preflight
PDF-Ausgabe
Vernetztes und automatisiertes Layout
Zusammenführen von Daten
Fremddaten importieren und exportieren
XML-Publishing
Fachpraktische Anwendung Die fachpraktischen Anwendungen vertiefen den Praxisbezug und ergänzen unmittelbar die tägliche fachliche Kenntnisvermittlung. Die Teilnehmer werden auch während dieser Anwendungs-Phase fachlich betreut.
Online-Medienentwickler/-entwicklerin: Adobe Photoshop (Dauer: ca. 4 Wochen)
Grundlegende Programmfunktionen
Grundlagen: RGB, CMYK und LAB
Schmuckfarben
Duplex und Co.
das Farbmanagement
Die Farbräume
Ausgabe-Formate: TIFF, PDF, EPS
Farbeinstellungen
Druckausgabe, Druckraster, Druckfarben
Adobe Bridge
Freistellen von Bildern
Auflösung anpassen und scharfzeichnen
Formebenen erstellen und editieren
Einstellungsebene und Schnittmaske
Füllmethoden und Smart Objekte
Ebenenstile, Deckkraft und Fläche
Textebenen erstellen
Papier und Tonwertzuwachs, Auflösung
Bildretusche
Ausgabe für das Web
Automation in Photoshop
Berechnung von Scanauflösung sowie Belichterauflösung
Anwendung der Filter
Digitalfotos optimal vorbereiten
Camera Raw
Proofing
Fachpraktische Anwendung Die fachpraktischen Anwendungen vertiefen den Praxisbezug und ergänzen unmittelbar die tägliche fachliche Kenntnisvermittlung. Die Teilnehmer werden auch während dieser Anwendungs-Phase fachlich betreut.
Projektarbeit (Dauer: ca. 2 Wochen)
Anteilige Belegung der Module
Die Projektarbeit schließt unmittelbar an die fachspezifische Kenntnisvermittlung an, eine fachliche Betreuung erfolgt auch während der gesamten Projektphase. Die Laufzeit der Maßnahme bleibt durch die anteilige Belegung der Kursmodule unverändert.
Dozentengeleitete Vollzeit in Präsenz: Montag bis Freitag von 08:00 - 16:45 Uhr
Dozentengeleitete Vollzeit in Telelearning 50 %: Während der Präsenzphase von Montag bis Freitag von 08:00 - 13:00 Uhr. Im Anschluss findet die Schulung über „GECS®“ in vollständiger Telelearning-Umgebung statt.
Dozentengeleitete Vollzeit in Telelearning 100 %: Der Unterricht findet über „GECS®“ jeweils von Montag bis Freitag von 08:00 - 16:45 Uhr statt.
Die Maßnahme ist nach AZAV durch die Cert-IT als fachkundige Stelle zugelassen. Bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen besteht die Möglichkeit einer Förderung über einen Bildungsgutschein durch die Agentur für Arbeit (SGB III) bzw. JobCenter (SGB II), durch Rentenversicherungsträger, durch den ESF (Europäischen Sozialfonds) oder nach dem Soldatenversorgungsgesetz von bis zu 100 %. Nähere Auskünfte hierzu erteilen die lokalen Agenturen für Arbeit bzw. JobCenter, die Rentenversicherungsträger oder die Berufsförderungsdienste.