Abgeschlossenes Hoch- oder Fachhochschulstudium bzw. ein abgebrochenes Hoch- oder Fachhochschulstudium. Akademiker mit geringer Berufspraxis aus allen Fachbereichen.
Deutsch in Wort und Schrift.
Ein internes Auswahlverfahren im Rahmen eines Fachgespräches ist mit „gut geeignet“ zu bestehen.
Ausnahmen sind in Absprache mit dem COMCAVE.COLLEGE® und dem Kostenträger möglich. Des Weiteren gelten die Zugangsvoraussetzungen des Kostenträgers.
Inhalt:
Die Qualifizierung besteht aus einzelnen auswählbaren Modulen. Diese Bausteine können individuell kombiniert werden.
EDV Sachbearbeiter Rewe 1: SAP, DATEV oder SAGE (Dauer: ca. 4 Wochen)
Grundlagenkenntnisse Buchhaltung
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
Organisation der Buchführung
Buchungen auf Bestandskonten und Erfolgskonten
Erfolgsermittlung
Umsatzsteuer
Beschaffungs- und Absatzbereich
EDV-Anwendung Buchführung mit DATEV
SAP User - Externes Rechnungswesen - Finanzbuchhaltung (Dauer: ca. 4 Wochen)
Grundlagen
Organisationseinheiten
Stammdaten
Kreditoren
Debitoren
Buchungsvorgänge
Erfassung
Vorlagetechniken beim Buchen
Bearbeiten
Hauptbuch
Abstimmkonto
Reporting
Abschluss
Saldovortrag
Bewertung
Debitorenbuchhaltung
Offene Posten
Teilzahlung
Restposten
Ausgleich
Mahnprozess
Kreditorenbuchhaltung
Offene Posten
Teilzahlung
Restposten
Ausgleich
Zahlprogramm
Anlagenbuchhaltung
Anlagen Bewegungen
Abschlussarbeiten
Sonderhauptbuchvorgänge
u. a. Anzahlung
Mögliche Zertifizierung inkl. Prüfungsvorbereitung: SAP User – Externes Rechnungswesen – Finanzbuchhaltung (UCBK)
Dozentengeleitete Vollzeit in Präsenz: Montag bis Freitag von 08:00 - 16:45 Uhr
Dozentengeleitete Vollzeit in Telelearning 50 %: Während der Präsenzphase von Montag bis Freitag von 08:00 - 13:00 Uhr. Im Anschluss findet die Schulung über „GECS®“ in vollständiger Telelearning-Umgebung statt.
Dozentengeleitete Vollzeit in Telelearning 100 %: Der Unterricht findet über „GECS®“ jeweils von Montag bis Freitag von 08:00 - 16:45 Uhr statt.
Die Maßnahme ist nach AZAV durch die Cert-IT als fachkundige Stelle zugelassen. Bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen besteht die Möglichkeit einer Förderung über einen Bildungsgutschein durch die Agentur für Arbeit (SGB III) bzw. JobCenter (SGB II), durch Rentenversicherungsträger, durch den ESF (Europäischen Sozialfonds) oder nach dem Soldatenversorgungsgesetz von bis zu 100 %. Nähere Auskünfte hierzu erteilen die lokalen Agenturen für Arbeit bzw. JobCenter, die Rentenversicherungsträger oder die Berufsförderungsdienste.