Bezeichnung:
Technisches Englisch für die Kommunikation
Typ:
Weiterbildung
Nächster Starttermin:
Auf Anfrage (Anfrage stellen )
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Praktikum:
Optional/individuell
Abschlussart:
LCCI-Zertifikat, Trägerzertifikat
Voraussetzungen:
Deutsch in Wort und Schrift. Ein internes Auswahlverfahren im Rahmen eines Fachgespräches ist mit "gut geeignet" zu bestehen. Ausnahmen sind in Absprache mit der Academy 2.0 GmbH und dem Kostenträger möglich. Des Weiteren gelten die Zugangsvoraussetzungen des Kostenträgers.
Inhalt:
Die Qualifizierung besteht aus einzelnen auswählbaren Modulen. Diese Bausteine können individuell kombiniert werden.Technical English (Dauer: ca. 16 Wochen)
Übersetzungen und Bearbeitung von technischen Texten und Bedienungsanleitungen Organisation und Durchführung von Geschäftskorrespondenz Erweiterte situationsbezogene Kommunikation Präsentation Vertiefung berufsspezifischer und fachbezogener Inhalte, u. A. aus den Bereichen Vermittlung von Englischkenntnissen aus dem Bereich der Technik Erweiterung des technischen Wortschatzes Training technischer Fachsprache Business English incl. LCCI-EfB Level 2 Certification (Dauer: ca. 12 Wochen)
Korrespondenz Verfassen von Geschäftsbriefen,Kurzmitteilungen, Berichte mündliche Kommunikation z. B. Preisverhandlungen, Geschäftstreffen Grammatik Präsentationen Telefonische Angebote, Anfragen und Bestellungen Vokabeltraining anhand aktueller Artikel aus Zeitungen, Magazinen etc Examenvorbereitung
GER B1 B2 (selbstständige Sprachverwendung)
Bemerkung:
Unterrichtsformen: Dozentengeleitete Teilzeit in Präsenz oder Telelearning 100 % (ortsunabhängig) Unterrichtszeiten:
Dozentengeleitete Teilzeit in Präsenz: Montag bis Freitag, von 08:00 bis 13:00 Uhr. Dozentengeleitete Teilzeit in Telelearning 100 %: Der Unterricht findet über „GECS ® “ jeweils von Montag bis Freitag von 08:00 - 13:00 Uhr statt.
Weitere Informationen GECS®
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Thema:
Sprachen
Förderstelle:
Agentur für Arbeit / BfD / ARGE / ESF etc. http://www.arbeitsagentur.de Die Maßnahme ist nach AZAV durch die Cert-IT als fachkundige Stelle zugelassen. Bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen besteht die Möglichkeit einer Förderung über einen Bildungsgutschein durch die Agentur für Arbeit (SGB III) bzw. JobCenter (SGB II), durch Rentenversicherungsträger, durch den ESF (Europäischen Sozialfonds) oder nach dem Soldatenversorgungsgesetz von bis zu 100 %. Nähere Auskünfte hierzu erteilen die lokalen Agenturen für Arbeit bzw. JobCenter, die Rentenversicherungsträger oder die Berufsförderungsdienste.
Weitere Informationen:
Infobroschüre Telelearning
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