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Kostenlose Beratung unter 0800-2222336

Bezeichnung:

Berufliches Deutsch für Pflegeberufe (GER-B2) (Dozentengeleitete Vollzeit in Präsenz oder Telelearning)

Typ:

Weiterbildung

Nächster Starttermin:

Auf Anfrage (Anfrage stellen)

Praktikum:

Optional/individuell

Abschlussart:

Trägerzertifikat

Voraussetzungen:

  1. Abgeschlossene Ausbildung in einem Pflege- oder kaufmännischen Gesundheitsberuf oder ein Studium bzw. ein abgebrochenes Hochschulstudium oder ausreichende Berufserfahrung.
  2. Grundkenntnisse Deutsch auf der Niveaustufe GER A2/B1.
  3. Ein internes Auswahlverfahren im Rahmen eines Fachgesprächs ist mit "gut geeignet" zu bestehen.

Ausnahmen sind in Absprache mit dem COMCAVE.COLLEGE® und dem Kostenträger möglich. Des Weiteren gelten die Zugangsvoraussetzungen des Kostenträgers.

Inhalt:

  • Berufsbezogener Wortschatz und Grammatik
  • Berufsbezogene Schriftübungen/Textbearbeitung
  • Hör- und Sprachtraining
  • Das Unternehmen
  • Produkte und Entwicklung
  • Verkauf, Logistik, Finanzen
  • Technologie im Betrieb
  • Kommunikationstraining, Konfliktmanagement
  • Wortschatz für Pflegeberufe
  • Der Pflegeprozess
  • Branchenspezifische Sprachkompetenz

Bemerkung:

Unterrichtsformen: Dozentengeleitete Vollzeit, wahlweise Präsenz, Telelearning 50 % oder Telelearning 100 % (ortsunabhängig)

Unterrichtszeiten:

  • Dozentengeleitete Vollzeit in Präsenz: Montag bis Freitag von 08:00 - 16:45 Uhr
  • Dozentengeleitete Vollzeit in Telelearning 50 %: Während der Präsenzphase von Montag bis Freitag von 08:00 - 13:00 Uhr. Im Anschluss findet die Schulung über „GECS®“ in vollständiger Telelearning-Umgebung statt.
  • Dozentengeleitete Vollzeit in Telelearning 100 %: Der Unterricht findet über „GECS®“ jeweils von Montag bis Freitag von 08:00 - 16:45 Uhr statt.

Weitere Informationen GECS®

Thema:

Kaufmännisch

Förderstelle:

Agentur für Arbeit / BfD / ARGE / ESF etc.
http://www.arbeitsagentur.de

Die Maßnahme ist nach AZAV durch die Cert-IT als fachkundige Stelle zugelassen. Bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen besteht die Möglichkeit einer Förderung über einen Bildungsgutschein durch die Agentur für Arbeit (SGB III) bzw. JobCenter (SGB II), durch Rentenversicherungsträger, durch den ESF (Europäischen Sozialfonds) oder nach dem Soldatenversorgungsgesetz von bis zu 100 %. Nähere Auskünfte hierzu erteilen die lokalen Agenturen für Arbeit bzw. JobCenter, die Rentenversicherungsträger oder die Berufsförderungsdienste.

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