Ein internes Auswahlverfahren im Rahmen eines Fachgespräches ist mit "gut geeignet" zu bestehen.
Ausnahmen sind in Absprache mit der Academy 2.0 GmbH und dem Kostenträger möglich. Des Weiteren gelten die Zugangsvoraussetzungen des Kostenträgers.
Inhalt:
Die Qualifizierung besteht aus einzelnen auswählbaren Modulen. Diese Bausteine können individuell kombiniert werden.
Rechnungswesen - Buchhaltung 1 - mit Datev & SAP (Dauer: ca. 4 Wochen)
Gegenüberstellung Inventar und Bilanz
Buchhalterische Erfolgsrechnung
Buchungen
Gewinn und Verlust
Organisation der Buchführung
Buchhalterische Behandlung der Umsatzsteuer
Warenkonten
Umsatzsteuer
Privatkonten
EDV Anwendung Datev
Fachpraktische Anwendung
Finanzbuchhaltung mit SAP inkl. SAP-Zertifizierung (Dauer: ca. 4 Wochen)
Organisationselemente für die Rechnungslegung Sachkontenstammsätze
Buchhaltungsvorgänge
Kreditorenstammsätze
Integration mit der Materialwirtschaft
Abschlussarbeiten
Debitorenstammdaten
Integration mit dem Vertriebsprozess
Mahnlauf
Stammsätze in der Anlagenbuchhaltung
Stammsätze in der Bankbuchhaltung
Geschäftsvorfälle
Abschlusserstellung im Hauptbuch
Stornieren
Ausgleichen
Fachpraktische Anwendung
Die fachpraktischen Anwendungen vertiefen den Praxisbezug und ergänzen unmittelbar die tägliche fachliche Kenntnisvermittlung. Die Teilnehmer werden auch während dieser Anwendungs-Phase fachlich betreut.
Dozentengeleitete Vollzeit in Präsenz: Montag bis Freitag von 08:00 - 16:45 Uhr
Dozentengeleitete Vollzeit in Telelearning 50 %: Während der Präsenzphase von Montag bis Freitag von 08:00 - 13:00 Uhr. Im Anschluss findet die Schulung über „GECS®“ in vollständiger Telelearning-Umgebung statt.
Dozentengeleitete Vollzeit in Telelearning 100 %: Der Unterricht findet über „GECS®“ jeweils von Montag bis Freitag von 08:00 - 16:45 Uhr statt.
Die Maßnahme ist nach AZAV durch die Cert-IT als fachkundige Stelle zugelassen. Bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen besteht die Möglichkeit einer Förderung über einen Bildungsgutschein durch die Agentur für Arbeit (SGB III) bzw. JobCenter (SGB II), durch Rentenversicherungsträger, durch den ESF (Europäischen Sozialfonds) oder nach dem Soldatenversorgungsgesetz von bis zu 100 %. Nähere Auskünfte hierzu erteilen die lokalen Agenturen für Arbeit bzw. JobCenter, die Rentenversicherungsträger oder die Berufsförderungsdienste.