Kaufmännische/-r Personalsachbearbeiter/-in (optional)
Weiterbildung
13.05.2022 - 19.12.2022
15.06.2022 - 25.01.2023 Garantietermin
15.07.2022 - 23.02.2023
17.08.2022 - 27.03.2023
15.09.2022 - 27.04.2023
18.10.2022 - 31.05.2023
21.11.2022 - 30.06.2023
Optional/individuell
LCCI-Zertifikat, Trägerzertifikat
Ausnahmen sind in Absprache mit der Academy 2.0 GmbH und dem Kostenträger möglich. Des Weiteren gelten die Zugangsvoraussetzungen des Kostenträgers.
Die Qualifizierung besteht aus einzelnen auswählbaren Modulen. Diese Bausteine können individuell kombiniert werden.
Personalmanagement/Personwesen (Dauer: ca. 12 Wochen)
Selbst- /Zeitmanagement, Selbstvermarktung (Dauer: ca. 4 Wochen)
Kommunikationsmanagement/-training/Konfliktmanagement (Dauer: ca. 4 Wochen)
SAP User - Human Capital Management Personaladministration (Dauer: ca. 4 Wochen)
Mögliche Zertifizierung inkl. Vorbereitung auf die Prüfung: SAP User Human Capital Management Personaladministration (UCHR)
Wirtschaftsenglisch (LCCI-EFB) (Dauer: ca. 12 Wochen)
Vorbereiten auf die LCCI Prüfung (optional)
Büromanagement/ -verwaltung (Dauer: ca. 8 Wochen)
Zeitarbeit (Dauer: ca. 4 Wochen)
Optional
European/International Computer Driving Licence (ECDL Profile Zertifizierung)
und/oder European/International Computer Driving Licence (ECDL/ICDL)
Die *Module können wahlweise mit den **Modulen ersetzt werden. Es sind insgesamt 7 Module frei wählbar.
Projektarbeit im betriebswirtschaftlichen Fachbereich (Dauer: ca. 4 Wochen)
Unterrichtsformen: Dozentengeleitete Vollzeit, wahlweise Präsenz, Telelearning 50 % oder Telelearning 100 % (ortsunabhängig)
Unterrichtszeiten:
Kfm. Sachbearbeiter/-in
Agentur für Arbeit / BfD / ARGE / ESF etc.
http://www.arbeitsagentur.de
Die Maßnahme ist nach AZAV durch die Cert-IT als fachkundige Stelle zugelassen. Bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen besteht die Möglichkeit einer Förderung über einen Bildungsgutschein durch die Agentur für Arbeit (SGB III) bzw. JobCenter (SGB II), durch Rentenversicherungsträger, durch den ESF (Europäischen Sozialfonds) oder nach dem Soldatenversorgungsgesetz von bis zu 100 %. Nähere Auskünfte hierzu erteilen die lokalen Agenturen für Arbeit bzw. JobCenter, die Rentenversicherungsträger oder die Berufsförderungsdienste.