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Kostenlose Beratung unter 0800-2222336

Bezeichnung:

.NET /C# Developer mit Zusatzqualifikation C und C++

Typ:

Weiterbildung

Nächster Starttermin:

Auf Anfrage (Anfrage stellen)

 

Praktikum:

Optional/individuell

Abschlussart:

Trägerzertifikat

Voraussetzungen:

  1. Deutsch in Wort und Schrift.
  2. Gute PC-Kenntnisse.
  3. Ein internes Auswahlverfahren im Rahmen eines Fachgespräches ist mit "gut geeignet" zu bestehen.

Ausnahmen sind in Absprache mit der Academy 2.0 GmbH und dem Kostenträger möglich. Des Weiteren gelten die Zugangsvoraussetzungen des Kostenträgers.

Inhalt:

Die Qualifizierung besteht aus einzelnen auswählbaren Modulen. Diese Bausteine können individuell kombiniert werden.

Software-Projektleiter/-leiterin: .NET - Framework Entwicklung (Dauer: ca. 4 Wochen)

  • Softwareplanung und -projektierung
  • Bereitstellen von .NET Framework
  • Eingabehilfen
  • Benutzeroberflächenautomatisierung
  • .NET Framework-Anwendungen
  • Datenzugriff und Modellierung



Software-Projektleiter/-leiterin: C Entwicklung (Dauer: ca. 8 Wochen)

  • Programmsteuerung
  • Werkzeuge (Arrays, Operator Overloading)
  • Verkettete Listen
  • Grundlagen C
  • Variablen, Konstanten
  • Anweisungen sowie Funktionen



Software-Projektleiter/-leiterin: C++ Entwicklung (Dauer: ca. 8 Wochen)

  • Softwareplanung und -projektierung
  • IDEs
  • Compiler
  • Linker
  • Variablen, Klassen und Methoden
  • Vererbung
  • Streams
  • Rekursion
  • Überladung von Operatoren



Bemerkung:

Unterrichtsformen: Dozentengeleitete Teilzeit in Präsenz oder Telelearning 100 % (ortsunabhängig)

Unterrichtszeiten:

  • Dozentengeleitete Teilzeit in Präsenz: Montag bis Freitag, von 08:00 bis 13:00 Uhr.
  • Dozentengeleitete Teilzeit in Telelearning 100 %: Der Unterricht findet über „GECS®“ jeweils von Montag bis Freitag von 08:00 - 13:00 Uhr statt.

Weitere Informationen GECS®

Thema:

Programmierung

Förderstelle:

Agentur für Arbeit / BfD / ARGE / ESF etc.
http://www.arbeitsagentur.de

Die Maßnahme ist nach AZAV durch die Cert-IT als fachkundige Stelle zugelassen. Bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen besteht die Möglichkeit einer Förderung über einen Bildungsgutschein durch die Agentur für Arbeit (SGB III) bzw. JobCenter (SGB II), durch Rentenversicherungsträger, durch den ESF (Europäischen Sozialfonds) oder nach dem Soldatenversorgungsgesetz von bis zu 100 %. Nähere Auskünfte hierzu erteilen die lokalen Agenturen für Arbeit bzw. JobCenter, die Rentenversicherungsträger oder die Berufsförderungsdienste.

Weitere Informationen:

 Infobroschüre Telelearning

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