Bezeichnung:
Softwareentwickler mit Javascript, jQuery und Oracle OCPJP-Zertifizierungen
Typ:
Weiterbildung
Nächster Starttermin:
Auf Anfrage (Anfrage stellen )
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Praktikum:
Optional/individuell
Abschlussart:
Oracle-Zertifikat, Trägerzertifikat
Voraussetzungen:
Deutsch in Wort und Schrift. Gute PC-Kenntnisse. Ein internes Auswahlverfahren im Rahmen eines Fachgespräches ist mit "gut geeignet" zu bestehen. Ausnahmen sind in Absprache mit der Academy 2.0 GmbH und dem Kostenträger möglich. Des Weiteren gelten die Zugangsvoraussetzungen des Kostenträgers.
Inhalt:
Die Qualifizierung besteht aus einzelnen auswählbaren Modulen. Diese Bausteine können individuell kombiniert werden.Online-Medienentwickler/-entwicklerin: JavaScript (Dauer: ca. 4 Wochen)
JavaScript in HTML-Seiten einbinden JavaScript - Erste Schritte Variablen Benutzerdefinierte Funktionen Schleifen Objekte, vordefinierte Objekte und eigene Objekte Events, Formulare Reguläre Ausdrücke (Regexp) Fenster und Frames Timer, Bilder und Animationen CSS und DHTML Online-Medienentwickler/-entwicklerin: Ajax (Dauer: ca. 4 Wochen)
AJAX-Konzept Erweiterte Datenanforderung XML-Daten JSON-Daten CSS verändern DOM manipulieren Animationstechniken in jQuery Software-Projektleiter/-leiterin: Java Entwicklung inkl. Oracle OCPJP Zertifizierung (Dauer: ca. 12 Wochen)
Softwareplanung und -projektierung Anweisungen Operatoren Assertions Ausnahmebehandlung Typen Methoden Konstruktoren Datenstrukturen Algorithmen Klassen aus dem java.lang-Paket
Bemerkung:
Unterrichtsformen: Dozentengeleitete Teilzeit in Präsenz oder Telelearning 100 % (ortsunabhängig) Unterrichtszeiten:
Dozentengeleitete Teilzeit in Präsenz: Montag bis Freitag, von 08:00 bis 13:00 Uhr. Dozentengeleitete Teilzeit in Telelearning 100 %: Der Unterricht findet über „GECS ® “ jeweils von Montag bis Freitag von 08:00 - 13:00 Uhr statt. Weitere Informationen GECS ®
Thema:
Programmierung
Förderstelle:
Agentur für Arbeit / BfD / ARGE / ESF etc. http://www.arbeitsagentur.de Die Maßnahme ist nach AZAV durch die Cert-IT als fachkundige Stelle zugelassen. Bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen besteht die Möglichkeit einer Förderung über einen Bildungsgutschein durch die Agentur für Arbeit (SGB III) bzw. JobCenter (SGB II), durch Rentenversicherungsträger, durch den ESF (Europäischen Sozialfonds) oder nach dem Soldatenversorgungsgesetz von bis zu 100 %. Nähere Auskünfte hierzu erteilen die lokalen Agenturen für Arbeit bzw. JobCenter, die Rentenversicherungsträger oder die Berufsförderungsdienste.
Weitere Informationen:
Infobroschüre Telelearning