Ein internes Auswahlverfahren im Rahmen eines Fachgespräches ist mit "gut geeignet" zu bestehen.
Ausnahmen sind in Absprache mit der Academy 2.0 GmbH und dem Kostenträger möglich. Des Weiteren gelten die Zugangsvoraussetzungen des Kostenträgers.
Inhalt:
Die Qualifizierung besteht aus einzelnen auswählbaren Modulen. Diese Bausteine können individuell kombiniert werden.
Online-Medienentwickler/-entwicklerin: Adobe Photoshop (Dauer: ca. 4 Wochen)
Grundlegende Programmfunktionen
Grundlagen: RGB, CMYK und LAB
Schmuckfarben
Duplex und Co.
das Farbmanagement
Die Farbräume
Ausgabe-Formate: TIFF, PDF, EPS
Farbeinstellungen
Druckausgabe, Druckraster, Druckfarben
Adobe Bridge
Freistellen von Bildern
Auflösung anpassen und scharfzeichnen
Formebenen erstellen und editieren
Einstellungsebene und Schnittmaske
Füllmethoden und Smart Objekte
Ebenenstile, Deckkraft und Fläche
Textebenen erstellen
Papier und Tonwertzuwachs, Auflösung
Bildretusche
Ausgabe für das Web
Automation in Photoshop
Berechnung von Scanauflösung sowie Belichterauflösung
Anwendung der Filter
Digitalfotos optimal vorbereiten
Camera Raw
Proofing
Projektarbeit AC (Dauer: ca. 2 Wochen)
Anteilige Belegung der Module
Die Projektarbeit schließt unmittelbar an die fachspezifische Kenntnisvermittlung an, eine fachliche Betreuung erfolgt auch während der gesamten Projektphase. Die Laufzeit der Maßnahme bleibt durch die anteilige Belegung der Kursmodule unverändert.
Projektarbeit (Dauer: ca. 2 Wochen)
Bemerkung:
Unterrichtsformen: Dozentengeleitete Teilzeit in Präsenz oder Telelearning 100 % (ortsunabhängig)
Unterrichtszeiten:
Dozentengeleitete Teilzeit in Präsenz: Montag bis Freitag, von 08:00 bis 13:00 Uhr.
Dozentengeleitete Teilzeit in Telelearning 100 %: Der Unterricht findet über „GECS®“ jeweils von Montag bis Freitag von 08:00 - 13:00 Uhr statt.
Die Maßnahme ist nach AZAV durch die Cert-IT als fachkundige Stelle zugelassen. Bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen besteht die Möglichkeit einer Förderung über einen Bildungsgutschein durch die Agentur für Arbeit (SGB III) bzw. JobCenter (SGB II), durch Rentenversicherungsträger, durch den ESF (Europäischen Sozialfonds) oder nach dem Soldatenversorgungsgesetz von bis zu 100 %. Nähere Auskünfte hierzu erteilen die lokalen Agenturen für Arbeit bzw. JobCenter, die Rentenversicherungsträger oder die Berufsförderungsdienste.