Ein internes Auswahlverfahren im Rahmen eines Fachgespräches ist mit "gut geeignet" zu bestehen.
Ausnahmen sind in Absprache mit der Academy 2.0 GmbH und dem Kostenträger möglich. Des Weiteren gelten die Zugangsvoraussetzungen des Kostenträgers.
Inhalt:
Die Qualifizierung besteht aus einzelnen auswählbaren Modulen. Diese Bausteine können individuell kombiniert werden.
Online-Medienentwickler/-entwicklerin: Adobe Illustrator (Dauer: ca. 4 Wochen)
Grundlegende Programmfunktionen
Der Arbeitsbereich
Oberfläche personalisieren
Objekte zeichnen und bearbeiten
Vektoren und Pixel in Illustrator
Zeichnen mit Buntstift und Pinsel
Gestalten mit Grundformen
Füllungen
Verläufe und Muster
Pfade zeichnen und editieren
Flächen und Konturen bearbeiten
Fotos und Vektoren kombinieren
Fotorealistische Vektorgrafiken
Farbverläufe, Muster und Transparenzen
Mit Textrahmen arbeiten
Ebenen und Masken
Filter und Effekte einsetzen
Diagramme erstellen
Fremddaten importieren/exportieren
Vorbereitungen für den Druck
Farbprofil zuweisen
Webdesign mit Slices
Grafiken fürs Web speichern
Projektarbeit AC (Dauer: ca. 2 Wochen)
Anteilige Belegung der Module
Die Projektarbeit schließt unmittelbar an die fachspezifische Kenntnisvermittlung an, eine fachliche Betreuung erfolgt auch während der gesamten Projektphase. Die Laufzeit der Maßnahme bleibt durch die anteilige Belegung der Kursmodule unverändert.
Projektarbeit (Dauer: ca. 2 Wochen)
Bemerkung:
Unterrichtsformen: Dozentengeleitete Teilzeit in Präsenz oder Telelearning 100 % (ortsunabhängig)
Unterrichtszeiten:
Dozentengeleitete Teilzeit in Präsenz: Montag bis Freitag, von 08:00 bis 13:00 Uhr.
Dozentengeleitete Teilzeit in Telelearning 100 %: Der Unterricht findet über „GECS®“ jeweils von Montag bis Freitag von 08:00 - 13:00 Uhr statt.
Die Maßnahme ist nach AZAV durch die Cert-IT als fachkundige Stelle zugelassen. Bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen besteht die Möglichkeit einer Förderung über einen Bildungsgutschein durch die Agentur für Arbeit (SGB III) bzw. JobCenter (SGB II), durch Rentenversicherungsträger, durch den ESF (Europäischen Sozialfonds) oder nach dem Soldatenversorgungsgesetz von bis zu 100 %. Nähere Auskünfte hierzu erteilen die lokalen Agenturen für Arbeit bzw. JobCenter, die Rentenversicherungsträger oder die Berufsförderungsdienste.