LPI - Linux Professional Institute (Level 1) (Dauer: ca. 12 Wochen)
LPI - Linux Professional Institute (Level 2) (Dauer: ca. 12 Wochen)
LPI - Linux Professional Institute (Level 3) (Dauer: ca. 12 Wochen)
IT-Security Counselor (Dauer: ca. 8 Wochen)
Network Expert (Dauer: ca. 4 Wochen)
Voraussetzung für den Abschluss zum "Certified Network - Admin" ist die Absolvierung der Kernqualifizierung sowie mind. 1 Zertifizierung der in den Inhalten aufgeführten Module.
Voraussetzung für den Abschluss zum "Certified Network- and Database - Admin" ist die Absolvierung der Kernqualifizierung sowie eine Zertifizierung der "Certified Network Admin Trainerausbildung" und eine Zertifizierung der "Certified Database Admin Trainerausbildung".
Bemerkung:
Die Qualifizierung besteht aus einzelnen Modulen. Die Module haben unterschiedliche Laufzeiten und können individuell, mit Ausnahme der Kernqualifizierung, kombiniert werden.
Dozentengeleitete Vollzeit in Präsenz: Montag bis Freitag von 08:00 - 16:45 Uhr
Dozentengeleitete Vollzeit in Telelearning 50 %: Während der Präsenzphase von Montag bis Freitag von 08:00 - 13:00 Uhr. Im Anschluss findet die Schulung über „GECS®“ in vollständiger Telelearning-Umgebung statt.
Dozentengeleitete Vollzeit in Telelearning 100 %: Der Unterricht findet über „GECS®“ jeweils von Montag bis Freitag von 08:00 - 16:45 Uhr statt.
Weitere Informationen GECS®*MCSE beinhaltet die Weiterbildungsinhalte und Zertifizierungen von MCSA. Bei der Belegung von MCSE ist daher die Belegung von MCSA nicht erforderlich.**Zur Belegung von LPIC 2 sind sowohl die Kenntnisse als auch die dazugehörig Zertifizierung von LPIC 1 erforderlich. ***Zur Belegung von CCNP sind sowohl die Kenntnisse als auch die dazugehörig Zertifizierung von CCNA erforderlich."
Die Maßnahme ist nach AZAV durch die Cert-IT als fachkundige Stelle zugelassen. Bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen besteht die Möglichkeit einer Förderung über einen Bildungsgutschein durch die Agentur für Arbeit (SGB III) bzw. JobCenter (SGB II), durch Rentenversicherungsträger, durch den ESF (Europäischen Sozialfonds) oder nach dem Soldatenversorgungsgesetz von bis zu 100 %. Nähere Auskünfte hierzu erteilen die lokalen Agenturen für Arbeit bzw. JobCenter, die Rentenversicherungsträger oder die Berufsförderungsdienste.