Certified Database Admin Trainerausbildung (modular)
Weiterbildung
28.04.2023 - 30.06.2023
01.06.2023 - 31.07.2023
03.07.2023 - 31.08.2023
01.08.2023 - 02.10.2023
01.09.2023 - 03.11.2023
04.10.2023 - 05.12.2023
06.11.2023 - 11.01.2024
Optional/individuell
AdA-Schein (IHK), ITIL-Zertifikat, Oracle-Zertifikat, Trägerzertifikat
Ausnahmen sind in Absprache mit der Academy 2.0 GmbH und dem Kostenträger möglich. Des Weiteren gelten die Zugangsvoraussetzungen des Kostenträgers.
Die Qualifizierung besteht aus einzelnen auswählbaren Modulen. Diese Bausteine können individuell kombiniert werden.
Voraussetzung für den Abschluss zum "Certified Database - Admin" ist die Absolvierung der Kernqualifizierung sowie mind. 1 Zertifizierung der oben aufgeführten Module.
Voraussetzung für den Abschluss zum "Certified Network- and Database - Admin" ist die Absolvierung der Kernqualifizierung sowie eine Zertifizierung der "Certified Database Admin Trainerausbildung" und eine Zertifizierung der "Certified Network Admin Trainerausbildung".
Voraussetzung für den Abschluss zum "Certified Software & Database Developer" ist die Absolvierung der Kernqualifizierung sowie eine Zertifizierung der "Trainerausbildung Certified Database - Admin" und eine Zertifizierung der "Certified Software Developer Trainerausbildung ".
Die Qualifizierung besteht aus einzelnen Modulen. Die Module haben unterschiedliche Laufzeiten und können individuell, mit Ausnahme der Kernqualifizierung, kombiniert werden.
Unterrichtsformen: Dozentengeleitete Vollzeit, wahlweise Präsenz, Telelearning 50 % oder Telelearning 100 % (ortsunabhängig)
Unterrichtszeiten:
Trainerausbildungen
Agentur für Arbeit / BfD / ARGE / ESF etc.
http://www.arbeitsagentur.de
Die Maßnahme ist nach AZAV durch die Cert-IT als fachkundige Stelle zugelassen. Bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen besteht die Möglichkeit einer Förderung über einen Bildungsgutschein durch die Agentur für Arbeit (SGB III) bzw. JobCenter (SGB II), durch Rentenversicherungsträger, durch den ESF (Europäischen Sozialfonds) oder nach dem Soldatenversorgungsgesetz von bis zu 100 %. Nähere Auskünfte hierzu erteilen die lokalen Agenturen für Arbeit bzw. JobCenter, die Rentenversicherungsträger oder die Berufsförderungsdienste.