Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsfeldübergreifende Qualifikationen" ist zuzulassen, wer 1.1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder 1.2. eine mindestens vierjährige Berufspraxis nachweist.
Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer den Prüfungsteil "Handlungsfeldübergreifende Qualifikationen" abgelegt hat und
2.1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten tourismusrelevanten Ausbildungsberuf und insgesamt eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder 2.2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen Ausbildungsberuf und insgesamt eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder 2.3. insgesamt eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.
Die Berufspraxis im Sinne des Abs. 2 sowie die anerkannten Ausbildungsberufe gemäß Abs. 2 Nr. 2 müssen inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Abs. 2 genannten Aufgaben haben.
Abweichend von Absatz 1 und 2 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf anderen Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Ein internes Auswahlverfahren im Rahmen eines Fachgespräches ist mit "gut geeignet" zu bestehen.
Des Weiteren gelten die Zugangsvoraussetzungen des Kostenträgers. Ausnahmen sind in Absprache mit der Academy 2.0 GmbH und dem Kostenträger möglich.
Inhalt:
Unternehmensführung
Steuerung von Geschäftsprozessen
Personalführung
Leistungserstellung im Tourismus
Tourismusmanagement
Schriftliche Prüfungsvorbereitung
Mündliche Prüfungsvorbereitung
Bemerkung:
Unterrichtsformen: Dozentengeleitete Vollzeit in Präsenz oder Telelearning
Für das Bildungsziel Geprüfte/r Tourismusfachwirt/-in (IHK) ist je nach Vorkenntnissen eine Lehrgangsdauer von 7 bis 8 Monaten vorgesehen. In Ausnahmefällen kann durch einen späteren Einstiegspunkt der Lehrgang auf 6 Monate verkürzt werden.
Die Maßnahme ist nach AZAV durch die Cert-IT als fachkundige Stelle zugelassen. Es besteht die Möglichkeit einer Förderung über einen Bildungsgutschein durch die Agentur für Arbeit (SGB III) bzw. JobCenter (SGB II), durch Rentenversicherungsträger oder nach dem Soldatenversorgungsgesetz von bis zu 100 %. Eine Finanzierung über Aufstiegs-BAföG ist ebenfalls möglich. Nähere Auskünfte hierzu erteilen die lokalen Agenturen für Arbeit bzw. JobCenter, die Rentenversicherungsträger oder die Berufsförderungsdienste.