Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf der Personaldienstleistungswirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.
Ein internes Auswahlverfahren im Rahmen eines Fachgespräches ist mit "gut geeignet" zu bestehen.
Bis zum Ablegen der letzten Prüfungsleistung ist der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse gemäß der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung oder aufgrund einer anderen öffentlich-rechtlichen Regelung, wenn die nachgewiesenen Kenntnisse den Anforderungen der §§ 2 bis 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung gleichwertig sind, zu erbringen.
Die nachzuweisende Berufspraxis muss wesentliche Bezüge zur Personalwirtschaft, Personalberatung oder Personal- und Organisationsentwicklung aufweisen.
Des Weiteren gelten die Zugangsvoraussetzungen des Kostenträgers. Ausnahmen sind in Absprache mit der Academy 2.0 GmbH und dem Kostenträger möglich.
Inhalt:
Personalarbeit organisieren und durchführen
Rechtliche Bestimmungen
Personalplanung
Personalmarketing und -controlling
Organisationsentwicklung
Schriftliche Prüfungsvorbereitung
Mündliche Prüfungsvorbereitung
Bemerkung:
Unterrichtsformen: Dozentengeleitete Vollzeit in Präsenz oder Telelearning
Für das Bildungsziel Geprüfte/r Personalfachkaufmann/-frau (IHK) ist je nach Vorkenntnissen eine Lehrgangsdauer von 7 bis 8 Monaten vorgesehen. In Ausnahmefällen kann durch einen späteren Einstiegspunkt der Lehrgang auf 6 Monate verkürzt werden.
Die Maßnahme ist nach AZAV durch die Cert-IT als fachkundige Stelle zugelassen. Es besteht die Möglichkeit einer Förderung über einen Bildungsgutschein durch die Agentur für Arbeit (SGB III) bzw. JobCenter (SGB II), durch Rentenversicherungsträger oder nach dem Soldatenversorgungsgesetz von bis zu 100 %. Eine Finanzierung über Aufstiegs-BAföG ist ebenfalls möglich. Nähere Auskünfte hierzu erteilen die lokalen Agenturen für Arbeit bzw. JobCenter, die Rentenversicherungsträger oder die Berufsförderungsdienste.