Zur Prüfung im Prüfungsteil "Grundlegende Qualifikationen" ist zuzulassen, wer eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der der Druck- und Medienwirtschaft zugeordnet werden kann oder
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
eine mindestens vierjährige einschlägige Berufspraxis nachweist.
Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer den Prüfungsteil "Grundlegende Qualifikationen" abgelegt hat und
in den o. g. Fällen zu den dort aufgeführten Praxiszeiten mindestens noch ein weiteres Jahr Berufspraxis nachweist.
Ein internes Auswahlverfahren im Rahmen eines Fachgespräches ist mit "gut geeignet" zu bestehen.
Der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung ist durch eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach § 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung oder durch eine andere erfolgreich abgelegte vergleichbare Prüfung vor einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung oder vor einem staatlichen Prüfungsausschuss nachzuweisen. Der Prüfungsnachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.
Zur Prüfung kann auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Des Weiteren gelten die Zugangsvoraussetzungen des Kostenträgers. Ausnahmen sind in Absprache mit der Academy 2.0 GmbH und dem Kostenträger möglich.
Inhalt:
Betriebswirtschaftliches Handeln
Personalmanagement
Marketing
Medienrecht
Produkte und Prozesse der Print- und Digitalmedienproduktion
Schriftliche Prüfungsvorbereitung
Mündliche Prüfungsvorbereitung
Bemerkung:
Unterrichtsformen: Dozentengeleitete Vollzeit in Präsenz oder Telelearning
Für das Bildungsziel Geprüfte/r Medienfachwirt/-in Fachrichtung Print (IHK) ist je nach Vorkenntnissen eine Lehrgangsdauer von 7 bis 8 Monaten vorgesehen. In Ausnahmefällen kann durch einen späteren Einstiegspunkt der Lehrgang auf 6 Monate verkürzt werden.
Die Maßnahme ist nach AZAV durch die Cert-IT als fachkundige Stelle zugelassen. Es besteht die Möglichkeit einer Förderung über einen Bildungsgutschein durch die Agentur für Arbeit (SGB III) bzw. JobCenter (SGB II), durch Rentenversicherungsträger oder nach dem Soldatenversorgungsgesetz von bis zu 100 %. Eine Finanzierung über Aufstiegs-BAföG ist ebenfalls möglich. Nähere Auskünfte hierzu erteilen die lokalen Agenturen für Arbeit bzw. JobCenter, die Rentenversicherungsträger oder die Berufsförderungsdienste.