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Weiterbildungen > Fachwirte (IHK)

Bezeichnung:

Aufstiegsqualifizierung zum/zur Immobilienfachwirt/-fachwirtin (IHK)

Typ:

Weiterbildung

Termine:

24.03.2023 - 30.10.2023

Praktikum:

Optional/individuell

Abschlussart:

IHK-Abschluss, AdA-Schein (IHK) (optional), Trägerzertifikat

Voraussetzungen:

  1. Eine mit Erfolg abgeschlossene Ausbildung in dem anerkannten Ausbildungsberuf Kaufmann/-frau in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft und danach eine mindestens 2-jährige Berufspraxis oder
  2. eine mit Erfolg abgeschlossene Ausbildung in einem anderen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens 3-jährige Berufspraxis oder
  3. eine mindestens 6-jährige Berufspraxis.
  4. Ein internes Auswahlverfahren im Rahmen eines Fachgespräches ist mit "gut geeignet" zu bestehen.
  5. Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Immobilienfachwirtes haben.

Des Weiteren gelten die Zugangsvoraussetzungen des Kostenträgers. Ausnahmen sind in Absprache mit der Academy 2.0 GmbH und dem Kostenträger möglich.

Inhalt:

  • Unternehmenssteuerung und Kontrolle
  • Rahmenbedingungen der Immobilienwirtschaft
  • Immobilienbewirtschaftung
  • Maklertätigkeit
  • Personalwirtschaft
  • Schriftliche Prüfungsvorbereitung
  • Mündliche Prüfungsvorbereitung

Bemerkung:

Unterrichtsformen: Dozentengeleitete Vollzeit in Präsenz oder Telelearning

Für das Bildungsziel Geprüfte/r Immobilienfachwirt/-in (IHK) ist je nach Vorkenntnissen eine Lehrgangsdauer von 7 bis 8 Monaten vorgesehen. In Ausnahmefällen kann durch einen späteren Einstiegspunkt der Lehrgang auf 6 Monate verkürzt werden.

Thema:

Fachwirte (IHK)

Förderstelle:

Agentur für Arbeit / BfD / ARGE / ESF / Aufstiegs-BAföG etc.
http://www.arbeitsagentur.de

Die Maßnahme ist nach AZAV durch die Cert-IT als fachkundige Stelle zugelassen. Es besteht die Möglichkeit einer Förderung über einen Bildungsgutschein durch die Agentur für Arbeit (SGB III) bzw. JobCenter (SGB II), durch Rentenversicherungsträger oder nach dem Soldatenversorgungsgesetz von bis zu 100 %. Eine Finanzierung über Aufstiegs-BAföG ist ebenfalls möglich. Nähere Auskünfte hierzu erteilen die lokalen Agenturen für Arbeit bzw. JobCenter, die Rentenversicherungsträger oder die Berufsförderungsdienste.

Weitere Informationen:

 Infobroschüre Telelearning



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