Zur Prüfung in der Teilprüfung "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" ist zuzulassen, wer folgendes nachweist:
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf oder
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens 12-monatige Berufspraxis oder
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
eine mindestens dreijährige Berufspraxis.
Zur Prüfung der Teilprüfung "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer:
die Teilprüfung "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" abgelegt hat und ein (weiteres) Jahr Berufspraxis.
Deutsch in Wort und Schrift.
Ein internes Auswahlverfahren im Rahmen eines Fachgesprächs ist mit "gut geeignet" zu bestehen.
Des Weiteren gelten die Zugangsvoraussetzungen des Kostenträgers. Ausnahmen sind in Absprache mit der Academy 2.0 GmbH und dem Kostenträger möglich.
Inhalt:
Projektmanagement
REWE (Rechnungswesen)
Rahmenbedingungen für die Energiewirtschaft
Betriebliches Management und Unternehmensführung
Energiemarketing und Energievertrieb
Energierecht
Wettbewerbsorientierter Vertrieb in der Energiewirtschaft
Energiemarkt
Lernmethodik und Arbeitsmethodik
VWL (Volkswirtschaftslehre)
BWL (Betriebswirtschaftslehre)
Personalwesen
Unternehmensführung
Unternehmenssteuerung
Präsentationstechniken
Prüfungsvorbereitung
Bemerkung:
Unterrichtsformen: Dozentengeleitete Vollzeit in Präsenz oder Telelearning
Für das Bildungsziel Geprüfte/r Energiefachwirt/-in (IHK) ist je nach Vorkenntnissen eine Lehrgangsdauer von 7 bis 8 Monaten vorgesehen. In Ausnahmefällen kann durch einen späteren Einstiegspunkt der Lehrgang auf 6 Monate verkürzt werden.
Die Maßnahme ist nach AZAV durch die Cert-IT als fachkundige Stelle zugelassen. Es besteht die Möglichkeit einer Förderung über einen Bildungsgutschein durch die Agentur für Arbeit (SGB III) bzw. JobCenter (SGB II), durch Rentenversicherungsträger oder nach dem Soldatenversorgungsgesetz von bis zu 100 %. Eine Finanzierung über Aufstiegs-BAföG ist ebenfalls möglich. Nähere Auskünfte hierzu erteilen die lokalen Agenturen für Arbeit bzw. JobCenter, die Rentenversicherungsträger oder die Berufsförderungsdienste.