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Externenprüfung

Bezeichnung:

Externenprüfung zum Berufsabschluss: Fachinformatiker/Fachinformatikerin Anwendungsentwicklung (IHK)

Typ:

Umschulung

Nächster Starttermin:

Auf Anfrage

Praktikum:

Optional/Individuell

Abschlussart:

IHK Abschlussprüfung, Trägerzertifikat

Voraussetzungen:

  1. Die Teilnehmer müssen mind. das 1,5-fache der vorgeschriebenen Ausbildungszeit in dem Beruf, in dem Sie die Prüfung ablegen wollen, tätig gewesen sein und Sie müssen dort Tätigkeiten verrichtet haben, die normalerweise von einer Fachkraft ausgeübt werden.
  2. Deutsch in Wort und Schrift.
  3. Ein internes Auswahlverfahren im Rahmen eines Fachgesprächs ist mit "gut geeignet" zu bestehen.

Des Weiteren gelten die Zugangsvoraussetzungen des Kostenträgers. Ausnahmen sind in Absprache mit der Academy 2.0 GmbH und dem Kostenträger möglich.

Die beruflichen und schulischen Zugangsvoraussetzungen werden anhand von Lebenslauf, Zeugnissen und Zertifikaten im Rahmen eines Fachgespräches geprüft.

Inhalt:

  • Prozedurale Programmierung
  • Objektorientierte Programmierung
  • Datenbanken
  • Systempflege
  • Technisches Englisch
  • Allgemeine Betriebswirtschaftslehre
  • Elektrotechnik / Telekommunikationstechnik
  • System- und Netzwerktechnik
  • Spezialisierung

Bemerkung:

Unterrichtsformen: Dozentengeleitete Vollzeit, wahlweise Präsenz, Telelearning 50 % oder Telelearning 100 % (ortsunabhängig)

Unterrichtszeiten:

  • Dozentengeleitete Vollzeit in Präsenz: Montag bis Freitag von 08:00 - 16:45 Uhr
  • Dozentengeleitete Vollzeit in Telelearning 50 %: Während der Präsenzphase von Montag bis Freitag von 08:00 - 13:00 Uhr. Im Anschluss findet die Schulung über „GECS®“ in vollständiger Telelearning-Umgebung statt.
  • Dozentengeleitete Vollzeit in Telelearning 100 %: Der Unterricht findet über „GECS®“ jeweils von Montag bis Freitag von 08:00 - 16:45 Uhr statt.

Weitere Informationen GECS®

Thema:

Externenprüfung it

Förderstelle:

Agentur für Arbeit / BfD / ARGE / ESF etc.
http://www.arbeitsagentur.de

Die Maßnahme ist nach AZAV durch die Cert-IT als fachkundige Stelle zugelassen. Bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen besteht die Möglichkeit einer Förderung über einen Bildungsgutschein durch die Agentur für Arbeit (SGB III) bzw. JobCenter (SGB II), durch Rentenversicherungsträger, durch den ESF (Europäischen Sozialfonds) oder nach dem Soldatenversorgungsgesetz von bis zu 100 %. Nähere Auskünfte hierzu erteilen die lokalen Agenturen für Arbeit bzw. JobCenter, die Rentenversicherungsträger oder die Berufsförderungsdienste.

Weitere Informationen:

 Infobroschüre Telelearning



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