Nach einem aktuellen Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofs können Ausgaben für eine Weiterbildung als Werbungskosten bzw. Sonderausgaben voll abgesetzt werden. Weitere Informationen erhalten Sie bei dem für Sie zuständigen Finanzamt.
Förderung der beruflichen Weiterbildung nach SGB III (AZAV) – "Bildungsgutschein"
Die mit „AZAV“ gekennzeichneten Weiterbildungen und Umschulungen in der Academy 2.0 können bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen über einen sog. Bildungsgutschein durch die Agentur für Arbeit (SGB III) bzw. JobCenter ARGE (SGB II), durch Rentenversicherungsträger oder den ESF (Europäischen Sozialfonds) bis zu 100 % finanziert werden.
Förderung für Wehrpflichtige, Zeitsoldaten oder Zivildienstleistende
Auch Wehrpflichtige, Zeitsoldaten und Zivildienstleistende können nach dem Soldatenversorgungsgesetz über den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr bzw. über das Bundesamt für Zivildienst Zuschüsse erhalten.
Staatlicher Zuschuss für zahlreiche IHK-Lehrgänge und staatliche Abschlüsse
Für Fortbildungen, welche auf einen staatlichen oder IHK-Abschluss vorbereiten, können Sie i.d.R. Zuschüsse oder Darlehen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) beantragen. Das sog. "Meister-BAföG" kann zum Beispiel für eine Weiterbildung zum/zur geprüften Betriebswirten/in, Fachwirten/in oder Fachkaufmann/frau (IHK) verwendet werden.
Nordrhein-Westfalen vergibt Bildungsschecks im Wert von bis zu 500,– Euro
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Personen, die in Nordrhein- Westfalen wohnen oder arbeiten, bei ihrer beruflich orientierten Fortbildung mit sog. Bildungsschecks mit 50% der Weiterbildungskosten und bis max. 500,-€ pro Person. Gefördert werden Arbeitnehmer/innen, die in kleinen oder mittelgroßen Unternehmen beschäftigt sind und sich im laufenden und vorangegangenen Jahr nicht beruflich weitergebildet haben. Voraussetzung für den Erhalt eines Bildungsschecks ist eine unabhängige Beratung von einer "autorisierten" Stelle (z. B. Handwerkskammern, IHK, VHS, usw.).
Qualifizierungsschecks im Wert bis zu 500,– €
Qualifizierungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in kleinen und mittleren Unternehmen in Hessen können auch über sog. Qualifizierungsschecks finanziell unterstützt werden. Mit dem Qualifizierungsscheck werden 50 % Ihrer Weiterbildungskosten bis max. 500,– € pro Person und Jahr gefördert, wenn Sie über keinen anerkannten beruflichen Abschluss in der ausgeübten Tätigkeit verfügen oder älter als 45 Jahre sind.
Individuelle Finanzierungsmöglichkeiten
Gerne unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Angebot mit passendem Zahlungsplan! Selbstverständlich fallen dabei keine zusätzlichen Zinsen o.ä. für Sie an.
Wir beraten Sie gerne!